AGB´s

fire-consult GmbH & Co. KG


1. Allgemeines


1.1 Alle Verträge, Absprachen, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der Firma fire-consult GmbH & Co. KG Dritten bzw. an Dritte (folgend „Kunde“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

 

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich von fire-consult GmbH & Co. KG widersprochen wird. Abweichende oder ergänzende Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung mit fire-consult GmbH & Co. KG. Auch der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen.

 

 

2. Vertragsschluss


2.1 In Prospekten, Anzeigen, Preislisten, sonstigen Werbematerialien oder Websites enthaltene Angaben von fire-consult GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich und können zeitlich begrenzt werden. Sie stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

 

2.2 Ein Vertrag bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch fire-consult GmbH & Co. KG.

 

2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

 

3. Liefertermine und Fristen


3.1 Liefertermine und Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie von fire-consult GmbH & Co. KG im Einzelfall schriftlich als Fixtermine bestätigt worden sind. Die Einhaltung eines jeden Liefertermins oder einer Frist durch fire-consult GmbH & Co. KG setzt voraus, dass fire-consult GmbH & Co. KG sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen und gegebenenfalls Genehmigungen rechtzeitig zugegangen sind. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehenen Ereignissen, die von fire-consult GmbH & Co. KG nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.

 

3.2 Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Kunden übergegangen bzw. das bestellte Produkt/Leistung abgenommen ist. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Produktes oder der Leistung auf die den Transport durchzuführende Person oder Einrichtung über. Dies gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel von fire-consult GmbH & Co. KG, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

 

3.3 Wird ein Liefertermin oder eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten fire-consult GmbH & Co. KG vorliegt.

 

3.4 fire-consult GmbH & Co. KG ist jederzeit zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

 

3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist fire-consult GmbH & Co. KG berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendenden Waren auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Weder eine solche Versicherung, noch eine etwa vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch fire-consult GmbH & Co. KG haben einen Einfluss auf den Gefahrenübergang gemäß Ziffer 3.2.

 

3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten - entbinden fire-consult GmbH & Co. KG für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, ist fire-consult GmbH & Co. KG berechtigt vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.

 

 

4. Dienst- und Beratungsleistungen


4.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fire-consult GmbH & Co. KG Dienst- und Beratungsleistungen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB durchführt, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.

 

4.2 Die Abrechnung von Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit ist hierbei 15 Minuten. Sollte der tatsächlich erbrachte zeitliche Aufwand unter den jeweils vollen 15 Minuten liegen, wird die Zeitabrechnung nach oben hin aufgerundet. Hierzu wird in der Regel ein Tagessatz oder ein Stundensatz vereinbart, zu dem der Kunde Dienst -und Beratungsleistungen in freiem Ermessen und Umfang bestellen kann. Die vereinbarten Preise sind im längsten Falle für ein Jahr nach Vertragsabschluss verbindlich.

 

4.3 Sofern für Dienst- und Beratungsleistungen Festpreise vereinbart wurden, gelten diese unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die im Rahmen der Planung von fire-consult GmbH & Co. KG zu Grunde gelegte Systemumgebung eine Durchführung zum Festpreis zulässt. Falls eine Dienst- und/oder Beratungsleistung aufgrund der oben genannten Gründe oder durch mangelhafte Mitwirkung durch den Kunden nicht mehr zu einem Festpreis erbracht werden können, informiert fire-consult GmbH & Co. KG den Kunden hierüber unverzüglich. In diesem Falle werden die Parteien eine neue Vergütung vereinbaren. Sollte insofern keine Einigung erzielt werden können, gilt der Vertrag im Zweifel als nicht geschlossen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preislisten erbracht.

 

4.4 fire-consult GmbH & Co. KG ist dazu berechtigt, Support und Wartungsleistungen im eigenen Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Falls in diesem Falle ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister abgeschlossen wird, ergeben sich alle rechtlichen Ansprüche des Kunden hinsichtlich Dienst- und Beratungsleistungen allein aus diesem Vertragsverhältnis und sind direkt gegenüber dem Drittdienstleister geltend zu machen.

 

 

5. Mitwirkungspflichten, Abwerbung


5.1 Um die vertragsgemäße Erfüllung durch fire-consult GmbH & Co. KG zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde ohne besondere Vergütung dazu, sämtliche technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung zu ermöglichen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass fire-consult GmbH & Co. KG rechtzeitig, d. h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die vollständig abgefragten Informationen über die IT-Infrastruktur übermittelt werden. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen. sowie ggf. die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software (einschließlich Dokumentation) für welche die vertragliche Leistung erbracht werden soll.

 

5.2 Gegebenenfalls hat der Kunde bei bestimmten Leistungen während der Laufzeit des Vertrages Zugriff auf seine Server und Systemumgebung zu gewähren. Der Kunde stellt sicher, dass während der Leistungserbringung durch fire-consult GmbH & Co. KG kompetente Mitarbeiter, die mit der EDV-Anlage und der IT-Infrastruktur des Kunden vertraut sind, als Ansprechpartner während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehen.

 

5.3 Soweit dem Kunden vor oder während der Erbringung der vertraglichen Leistungen Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliche Unterlagen vorgelegt werden, hat er diese sorgfältig im Hinblick auf die Kompatibilität hinsichtlich seiner eigenen EDV-Systeme zu überprüfen und auf ggf. bestehende Probleme oder EDV-Konflikte hinzuweisen.

 

5.4 Bei bestimmten Dienstleistungen werden auf Wunsch des Kunden Angriffe auf die Systemumgebung simuliert (z.B. Hackerangriffe). In diesen Fällen wird fire-consult GmbH & Co. KG vom Kunden ausdrücklich dazu berechtigt, auf die IT-Infrastruktur des Kunden zuzugreifen, soweit dies für die Erbringung des jeweiligen Dienstes erforderlich ist. Für diese Fälle weist fire-consult GmbH & Co. KG ausdrücklich auf das Risiko hin, dass Daten innerhalb der IT-Infrastruktur geschädigt oder gelöscht werden können. Der Kunde stellt aus diesen Gründen sicher, dass eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt wird und vor Durchführung der Leistung von fire-consult GmbH & Co. KG ein Backup systemrelevanter Daten erfolgt.

 

5.5 Der Kunde verpflichtet sich dazu, die bei ihm eingesetzten Mitarbeiter nicht abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen und/oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe, die in das Ermessen des entscheidenden Gerichtes gestellt wird, vereinbart.

 

 

6. Softwareüberlassungsbedingungen


6.1 Ist Vertragsgegenstand die Überlassung von Software, so gewährt fire-consult GmbH & Co. KG dem Kunden ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die erworbene fire-consult GmbH & Co. KG oder Fremdsoftware zum internen Gebrauch zu nutzen. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf eine ordnungsgemäße Nutzung für den bestimmungsgemäßen Zweck. Gleiches gilt für die dazugehörende Dokumentation einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen. Im Falle einer befristeten Überlassung enden diese Rechte nach Ablauf der Frist. Alle sonstigen Rechte an der Software und an der Dokumentation einschließlich nachträglicher Ergänzungen bleiben bei fire-consult GmbH & Co. KG bzw. dem jeweiligen Softwarehersteller.

 

6.2 fire-consult GmbH & Co. KG kann seine Softwareprodukte jederzeit aktualisieren oder überarbeiten. Nimmt der Kunde entsprechende Aktualisierungen nicht in Anspruch, so kann er sich nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser Mangel durch eine angebotene Programmaktualisierung hätte beseitigt werden können.

 

6.3 Setzt der Kunde nach ausdrücklichem Hinweis von fire-consult GmbH & Co. KG auf mögliche Risiken Testversionen von Software (Betaversionen, Pilotversionen, OpenSource Software, o.Ä.) ein, so geschieht dies auf sein eigenes Risiko. Bei solchen Versionen können Fehlfunktionen und Datenverluste auftreten, was der Kunde akzeptiert. fire-consult GmbH & Co. KG übernimmt für derartige Produkte weder Gewährleistung noch sonstige Haftung gleich welcher Art.

 

6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gelieferte Software und Dokumentation sowie etwaige Ergänzungen ohne die vorherige Zustimmung von fire-consult GmbH & Co. KG Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellcode ist nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit fire-consult GmbH & Co. KG.

 

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, den im Original enthaltenen besonderen Hinweis auf Urheberrechtsschutz und andere Rechtsvorbehalte auf anzufertigenden Kopien ebenfalls anzubringen.

 

 

7. Preise, Zahlungsbedingungen


7.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für Nachbestellungen des Kunden sind diese Preise nicht verbindlich. Preisangaben sind in der Regel Nettopreise frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Umsatzsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden Reise- und Übernachtungskosten.

 

7.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen an fire-consult GmbH & Co. KG ab Rechnungsdatum innerhalb von 7 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung und Fristsetzung bedarf. Rechnungen für Reparaturen sind sofort zur Zahlung fällig.

 

7.3 Alle Forderungen von fire-consult GmbH & Co. KG einschließlich derjenigen, für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn ein Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig über längere Zeit einzelne Geschäftsbedingungen von fire-consult GmbH & Co. KG bei der Geschäftsabwicklung nicht einhält oder fire-consult GmbH & Co. KG nach Beginn der Geschäftsbeziehung eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Darüber hinaus ist in diesen Fällen fire-consult GmbH & Co. KG berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen besondere Sicherheitsleistung zu erbringen.
Sind Vorauszahlungen oder besondere Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Kunden nicht erbracht, kann fire-consult GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen.

 

7.4 Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.

 

 

8. Rücktritt


8.1 Ein generelles Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet fire-consult GmbH & Co. KG dennoch auf Wunsch des Kunden einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, ist ein angemessener Betrag als Aufwandsentschädigung vom Kunden zu tragen, der von fire-consult GmbH & Co. KG gesondert in Rechnung gestellt wird.

 

8.2 Tritt der Kunde vor der Installation von Systemen wirksam zurück, so ist für bis dahin anfallende Arbeiten eine Rücktrittspauschale zuzüglich ein Entgelt für konkret angefallene Dienstleistungen von fire-consult GmbH & Co. KG (wie Programmierung, Konfiguration etc.) zu zahlen. Die Rücktrittspauschale beläuft sich bei Softwareprodukten auf 20% des vertraglich vereinbarten Preises, mindestens jedoch auf 250,00 EUR, bei Hardwareprodukten auf 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Nach der Lieferung kann der Kunde weder ganz noch teilweise von einem Auftrag zurücktreten.

 

 

9. Eigentumsvorbehalt


9.1 fire-consult GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor. Kostenvoranschläge, Systemanalysen, Projektunterlagen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen von fire-consult GmbH & Co. KG, die im Vorfeld eines Vertragsschlusses einem Kunden überlassen werden, dürfen weder anderweitig benutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

 

9.2 Jede Verarbeitung der von fire-consult GmbH & Co. KG gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für fire-consult GmbH & Co. KG, ohne dass fire-consult GmbH & Co. KG daraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindungen von im Eigentum von fire-consult GmbH & Co. KG stehenden Produkten mit anderen Waren steht fire-consult GmbH & Co. KG das Allein- oder Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsprodukte von fire-consult GmbH & Co. KG. Der Kunde wird die im Allein- oder Miteigentum von fire-consult GmbH & Co. KG stehenden Vorbehaltsprodukte für fire-consult GmbH & Co. KG mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen.

 

9.3 Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Andere, die Rechte von fire-consult GmbH & Co. KG gefährdende Verfügungen (insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen) sind unzulässig.

 

9.4 Die dem Kunden im Zusammenhang mit Vorbehaltsprodukten zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt zur Sicherheit an fire-consult GmbH & Co. KG ab. Veräußert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, gegebenenfalls auch nach einer Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hiermit seine Ansprüche aus dem Kaufpreis daraus ab, soweit sie dem Wert des Eigentumsanteiles von fire-consult GmbH & Co. KG an dem Vorbehaltsprodukt entsprechen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet die abgetretenen Forderungen einzuziehen. fire-consult GmbH & Co. KG kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen.

 

9.5 Der Kunde wird fire-consult GmbH & Co. KG jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an fire-consult GmbH & Co. KG abgetreten sind, erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsprodukte wird der Kunde auf das Eigentum von fire-consult GmbH & Co. KG hinweisen und fire-consult GmbH & Co. KG unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.

 

9.6 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist fire-consult GmbH & Co. KG jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Die Ausübung dieses Rechtes durch fire-consult GmbH & Co. KG gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung, wenn fire-consult GmbH & Co. KG dieses ausdrücklich mitteilt.

 

9.7 fire-consult GmbH & Co. KG wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

 

10. Abnahme


10.1 Im Falle von Werkverträgen erfolgt die Abnahme durch den Kunden durch die Nutzungsaufnahme, nachdem er das Produkt zuvor innerhalb angemessener Frist testen konnte. Nach Ablauf der Frist gilt das Produkt als abgenommen und der Kunde hat den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Als angemessene Frist werden in der Regel vierzehn Tage angesehen.

 

 

11. Gewährleistung


11.1 fire-consult GmbH & Co. KG gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Im Falle von Software gewährleistet fire-consult GmbH & Co. KG, dass diese mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich.

 

11.2 Offensichtliche Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Übernahme der Ware, detailliert schriftlich rügen. Der Schaden bzw. die Fehlmenge muss hierbei hinreichend deutlich gekennzeichnet werden (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB). Danach ist fire-consult GmbH & Co. KG von der Gewährleistung frei. Bei der Meldung und Abwicklung von Mängeln ist der jeweilige RMA-Ablauf einzuhalten.

 

11.3 Im Falle der Gewährleistung ist fire-consult GmbH & Co. KG zunächst nach ihrer Wahl zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird fire-consult GmbH & Co. KG berichtigen und zwar nach ihrer Wahl und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkungen des Fehlers. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen oder Wandlung vornehmen. Die im Zusammenhang mit der Gewährleistung von fire-consult GmbH & Co. KG bei dem Kunden ausgebauten und ersetzten Teile gehen wieder in das Eigentum der Fire-consult GmbH & Co. KG über, sofern es sich nicht um ein Vorbehaltsprodukte im Sinne von Ziffer 9.2 handelt.

 

11.4 Der Kunde gewährt fire-consult GmbH & Co. KG die zur Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese Mitwirkung, ist fire-consult GmbH & Co. KG von der Gewährleistungsverpflichtung befreit.

 

11.5 Im Falle der Überlassung von Software ist das Kündigungsrecht des Kunden nach § 542 BGB wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als endgültig fehlgeschlagen anzusehen ist.

 

11.6 Alle Gewährleistungsverpflichtungen von fire-consult GmbH & Co. KG für gelieferte Produkte erlöschen, wenn ohne Genehmigung von fire-consult GmbH & Co. KG daran Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden. Auch für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung der Produkte nach Gefahrenübergang zurückzuführen sind, übernimmt fire-consult GmbH & Co. KG keine Gewährleistung.

 

11.7 Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen führen nicht zu einer Verlängerung der ursprünglich in Lauf gesetzten Gewährleistungszeit. Für die Gewährleistungsfristen ist die jeweils konkret gelieferte Leistung maßgeblich, auch wenn es sich dabei um eine Teillieferung handelt. Das Recht auf kostenlose Gewährleistung besteht nur am Anlieferungs- bzw. Aufstellungsort durch fire-consult GmbH & Co. KG. Der Kunde hat sämtliche Mehrkosten der Gewährleistung zu tragen, die sich aus der Verbringung der Waren an einen anderen Ort ergeben. Dies gilt insbesondere auch bei Verbringung ins Ausland. Bei Schäden, die nach Verbringung der Ware an einen anderen, als dem ursprünglichen Aufstellungsort entstehen, haftet fire-consult GmbH & Co. KG nur, wenn der Kunde nachweist, dass ein Transportschaden nicht vorliegt.

 

 

12. Schadensersatzansprüche


12.1 Gegen fire-consult GmbH & Co. KG gerichtete Schadensersatzansprüche, auch wegen entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn fire-consult GmbH & Co. KG oder ein Erfüllungs- oder Handlungsgehilfe von fire-consult GmbH & Co. KG den Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt hat, wenn der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückgeht oder wenn der Schaden auf die Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht zurückgeht. Im Falle der fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den in der Regel voraussehbaren Schaden begrenzt.

 

12.2 Die Haftung von fire-consult GmbH & Co. KG für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Zweifache des Rechnungsbetrages, bei Dauerschuldverhältnissen des Jahresentgelts, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsgegenstandes typischerweise gerechnet werden muss.

 

12.3 fire-consult GmbH & Co. KG haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass fire-consult GmbH & Co. KG deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Ziffer 12.2 gilt entsprechend.

 

12.4 Der Kunde ist verpflichtet, fire-consult GmbH & Co. KG den Eintritt eines Schadensereignisses unverzüglich mitzuteilen.

 

 

13. Haftungsfreistellungen


13.1 Sollte ein von fire-consult GmbH & Co. KG hergestelltes Produkt Rechte Dritter verletzen, so stellt fire-consult GmbH & Co. KG den Kunden von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers im nachfolgenden Umfang frei. fire-consult GmbH & Co. KG übernimmt dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde fire-consult GmbH & Co. KG unverzüglich, spätestens jedoch zu Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung, schriftlich hierüber benachrichtigt und zudem fire-consult GmbH & Co. KG schriftlich zur Durchführung aller Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ermächtigt bzw. das prozessuale Vorgehen mit fire-consult GmbH & Co. KG abstimmt.

 

13.2 Sind gegen den Kunden Ansprüche gemäß Absatz 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann fire-consult GmbH & Co. KG auf seine Kosten das betroffene Produkt in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Wahlweise kann fire-consult GmbH & Co. KG zudem das Produkt zurücknehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich eines dem Alter des Produktes angemessenen Minderungsbetrages erstatten oder das Nutzungsrecht erwerben.

 

13.3 fire-consult GmbH & Co. KG ist von allen Verpflichtungen nach Ziffern 13.1 und 13.2 freigestellt, falls die Ansprüche Dritter auf vom Kunden bereitgestellten Kundenprogrammen oder Daten basieren oder darauf beruhen, dass das Produkt nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter andere als in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird.

 

13.4 Aufträge nach vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben des Kunden werden von fire-consult GmbH & Co. KG ohne Prüfung einer eventuellen Verletzung von Schutzrechten Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Sofern durch eine solche Auftragsdurchführung Eingriffe in fremde Rechte erfolgen sollten, die auf Anweisungen/Vorgaben des Kunden zurückgehen, haftet dafür ausschließlich der Kunde. Er hat insoweit fire-consult GmbH & Co. KG von allen Schäden/Forderungen Dritter freizustellen, insbesondere soweit sie in diesem Zusammenhang von Dritten gegen fire-consult GmbH & Co. KG geltend gemacht werden.

 

13.5 Weitergehende Verpflichtungen von fire-consult GmbH & Co. KG bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutzrechten Dritter bestehen nicht.

 

 

14. Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer


Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer oder Einfuhrumsatzsteuer des maßgeblichen Wirtschaftsraums zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen.

 

 

15. Sonstiges


15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus einem Vertrag mit fire-consult GmbH & Co. KG abzutreten, zu verpfänden oder sonst wie mit Rechten Dritter zu belasten, es sei denn, fire-consult GmbH & Co. KG gibt einer solchen Maßnahme ihre vorherige schriftliche Zustimmung.

 

15.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen wirksam.

 

15.3 Für Kaufleute ist das für den Sitz der fire-consult GmbH & Co. KG zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

15.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

 

 

16. Datenspeicherung, Geheimhaltung


Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

 

 

17. Nutzungsbedinungen

 

Die Nutzungsbedingungen für Internet Leistungen (nachfolgend Nutzungsbedingungen genannt) bilden Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der fire-consult GmbH & Co. KG. Sie halten verbindlich fest, welche Richtlinien bei der Benutzung der von fire-consult GmbH & Co. KG erbrachten Internet Leistungen durch die Kunden zu beachten sind. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen können von fire-consult GmbH & Co. KG jederzeit abgeändert und durch neue Bestimmungen ersetzt werden, welche auf den Webseiten publiziert oder anderweitig den Kunden mitgeteilt werden. Die geänderten Nutzungsbedingungen erlangen Geltung, sobald sie durch fire-consult GmbH & Co. KG veröffentlicht wurden. Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen können unter http://www.fire-consult.de abgerufen werden. Die Kunden sind allein dafür verantwortlich, sich über die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen zu informieren.

 

 

18. Gewährleistung und Haftung


fire-consult GmbH & Co. KG gewährleistet eine professionelle Erbringung der Internet Leistungen. Es besteht jedoch kein Anspruch der Kunden auf ununterbrochene und jederzeitige fehlerfreie Verfügbarkeit der Leistungen. fire-consult GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden die Leistungen anzupassen oder zu verbessern, wie auch im Falle von kostenlos angebotenen Leistungen diese nicht weiter anzubieten. Haftungsansprüche bei Zugangsschwierigkeiten oder Unterbrüchen im Netz von fire-consult GmbH & Co. KG oder Dritten (Telekom, Versatel, Backbone Carrier etc.) die durch Störungen, höhere Gewalt, Reparaturen, Wartungsarbeiten etc. hervorgerufen werden, können nicht anerkannt werden. fire-consult GmbH & Co. KG ist bemüht auftretende Störungen schnellstmöglich zu beheben und stellt den Kunden geeignete Supportmöglichkeiten zur Verfügung. Diese richten sich nach dem Kundenvertrag oder den entsprechenden Leistungsbeschreibungen. Entstandene Kosten für Support durch Dritte werden nicht rückvergütet. Haftungsansprüche für Schäden und Ausfälle (einschließlich Viren und Hacker Attacken), welche den Kunden durch Dritte zugefügt werden, können nicht anerkannt werden. Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden gibt fire-consult GmbH & Co. KG keine an Dritte weiter.

 

 

19. Benutzung von Internet Leistungen


Kunden dürfen die von fire-consult GmbH & Co. KG angebotenen Internet Leistungen ausschließlich im Rahmen der geltenden internationalen und deutschen Gesetze und Vorschriften benutzen. Die Kunden verpflichten sich, die ihr zur Verfügung gestellten Leistungen weder zur Begehung noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen sowie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer strafbaren Nutzung durch ihre Angestellten bzw. durch Angehörige ihres Unternehmen/ Institutionen und Haushalte zu treffen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Tatbestände der Verbreitung und des Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen, der so genannten harten Pornographie, der Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit, der Störung der Glaubens- und Kulturfreiheit oder der Rassendiskriminierung. Die Übertragung, Verteilung und Speicherung von Material oder Informationen, welche gegen geltendes Recht oder gegen allgemein bekannte Vorschriften verstoßen, ist verboten. Dies umfasst insbesondere, ohne Einschränkung, Material, welches durch Urheberrechte und andere Schutzrechte geschützt ist (Copyright, Trademarks), sowie auch Geheimnisse, für die keine nachweisbare Autorisierung vorhanden ist. Ebenso ist die Verbreitung und Speicherung von Inhalten verboten, welche obszön oder verleumderisch sind, welche eine illegale Gefahr darstellen oder solche, die gegen geltende Export- oder Importkontrollgesetze verstoßen.
Die Kunden verpflichten sich, fire-consult GmbH & Co. KG unverzüglich über ihr zur Kenntnis gelangte Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software zu informieren, einschließlich Fälle von rechts- oder vertragswidriger Verwendung der Leistungen durch Dritte (z.B. Hacker). Die Kunden haften für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem von ihren Internet Anschlüssen oder Servern in Anspruch genommenen Leistungen.

 

 

20. System- und Netzwerk Sicherheit


Verstöße gegen die System- und Netzwerk-Sicherheit der fire-consult GmbH & Co. KG sind verboten. Zuwiderhandlungen sind kriminelle Tatbestände, für welche die Kunden gegebenenfalls straf- und/oder zivilrechtlich belangt werden können. fire-consult GmbH & Co. KG klärt solche Vorkommnisse und Verstöße jeweils ab. Sollten dabei kriminelle Handlungen festgestellt werden, wird fire-consult GmbH & Co. KG die Strafverfolgungsbehörden informieren und ein entsprechendes Verfahren einleiten. Beispiele von Verstößen gegen die System- oder Netzwerk-Sicherheit sind insbesondere: - Unerlaubter Zugriff auf oder die Benutzung von Daten, Systemen und Netzwerk-Elementen, inbegriffen auch die Verkehrserfassung oder die Abtastung (Scan) als auch die bewusste Prüfung der Verwundbarkeit des System- oder des Netzwerkelementes oder der Versuch, die Sicherheitsvorkehrungen und Autorisierungsmaßnahmen zu durchbrechen, ohne dass hierfür die explizite Genehmigung des System- oder Netzwerk-Eigentümers vorliegt. - Unerlaubte Überwachung des Daten- oder Verkehrsflusses ohne explizite, vorgängige Genehmigung durch den System- oder Netzwerk- Eigentümer. - Interferenz des Dienstes zu einem Kunden (Benutzer), zu System- oder Netzkomponenten, insbesondere mittels Mail-Bomben, Nachrichtenverbreitung (Broadcasts) oder anderer Versuche, das System zu überlasten. - Fälschung einer Steuerinformation in TCP/IP-Paketen (Packet-Header), z.B. der TCP/IP-Adressen oder einer Information im Steuerungsteil (z.B. Adresse von Empfänger/Absender), in einer elektronischen Mitteilung (E-Mail) oder in einem Newsgroup-Eintrag. Die Kunden treffen die notwendigen, angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme, gegen die Verbreitung von Viren sowie zur Einhaltung der geltenden, gesetzlichen Bestimmungen. Die Kunden haben beim Anschluss und der Benutzung von Geräten, die sie zur Nutzung einer Internet Leistung einsetzen, die Instruktionen von fire-consult GmbH & Co. KG zu befolgen. Sie sind außerdem für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen sowie für die Kompatibilität der von ihr benutzten Hard- und Software verantwortlich. Die Kunden verlassen alle Internet Leistungen, indem sie die online beschriebenen Prozeduren befolgen und namentlich auf «Logout» bzw. «EXIT» klicken und den benutzten Browser schließen, damit Dritten der Zugang zu ihren Konten und Verwaltungskonsolen verwehrt bleiben.

 

 

21. E-Mail und andere elektronische Post


Der Versand von Belästigungen, insbesondere auch von unverlangter, kommerzieller Werbung und allgemeinen, unpersönlichen Ankündigungen ist verboten. Die Verwendung einer fremden Verteilstation (Relais), insbesondere eines fremden Mailservers, für die Verbreitung von elektronischen Mitteilungen, ist ohne vorgängige explizite Genehmigung durch den Eigentümer verboten. Der Versand derselben unverlangten Mitteilung an eine oder mehrere elektronische Verteil listen, in Fachkreisen bekannt als «Spamming oder Phishing», ist verboten. Das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Header Informationen ist verboten. Im Übrigen gelten die Pflichten gemäß Ziff. 4.

 

 

22. News Groups


Der Versand oder die Veröffentlichung derselben oder ähnlichen Mitteilung in mehreren elektronischen Diskussionsforen (News Groups) wie z.B. die exzessive Quer- oder die Mehrfachveröffentlichung (auch bekannt als «Usenet spamming», «Excessive Multi-Posting» EMP, «Excessive Cross-Posting» ECP) ist verboten, ungeachtet des kommerziellen oder auch nicht kommerziellen Inhalts. Das Fälschen von Header-Informationen in Usenet- Nachrichten ist verboten. Im Übrigen gelten die Pflichten gemäß Ziff. 4.

 

 

23. Meldungsweg


Reklamationen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit den hier festgehaltenen Nutzungsbedingungen sind zu melden an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

 

 

24. Verantwortlichkeit der Kunden


Die Kunden sind für den Inhalt sämtlicher Mitteilungen (Daten) verantwortlich, die von ihren Internet- oder Server Anschlüssen durch fire-consult GmbH & Co. KG übermittelt werden. Die Kunden halten fire-consult GmbH & Co. KG schadlos, falls Dritte gegenüber fire-consult GmbH & Co. KG Ansprüche im Zusammenhang mit der Übermittlung von Mitteilungen seitens der Kunden geltend machen. Die Kunden haften fire-consult GmbH & Co. KG gegenüber für Verlust oder Beschädigung der ihr zur Verfügung gestellten Hard- und/ oder Software. Ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von fire-consult GmbH & Co. KG dürfen keine Veränderungen an der ihr überlassenen Hard- oder Software vorgenommen werden. Über die Internet Leistungen von fire-consult GmbH & Co. KG können allenfalls Informationen zugänglich sein, die nur für Personen über 16 (oder 18) Jahre bestimmt sind. Die Kunden werden daher alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um Personen unter 16 (bzw. 18) Jahren, die in ihrem Verantwortungsbereich stehen, den Zugang zu solchen Informationen zu verwehren. fire-consult GmbH & Co. KG kann die Erbringung von Internet Leistungen suspendieren, wenn eine Handlung oder Unterlassung seitens der Kunden oder das Dulden einer Handlung, für die Kunden verantwortlich sind, die normale Funktion oder die Sicherheit des Kommunikations-Netzwerkes, über das fire-consult GmbH & Co. KG ihre Leistungen erbringt, gefährdet oder zu gefährden scheint oder wenn Kunden die vorliegenden Nutzungsbedingungen missachtet.

 

 

25. Teilnichtigkeit


Falls sich eine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen als ungültig erweisen sollte, wird diese durch eine andere Bestimmung ersetzt, welche den angestrebten Zweck möglichst weitgehend verwirklicht.

 

 

26. Beendigung von Internet Leistungen


fire-consult GmbH & Co. KG hat das Recht, eine von ihr kostenlos angebotene Internet Leistung (z.B. ein Gratis-Webmail-Konto, etc.) die während drei Monaten oder länger nicht benutzt wurde, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die damit verbundenen Daten definitiv zu löschen. fire-consult GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, irgendwelche Daten auf dem Konto von Kunden aufzubewahren oder ungelesene oder nicht abgeschickte Nachrichten an sie oder Dritte weiterzuleiten. Mit einer Kündigung erlischt das Recht der Kunden ohne weiteres und sofort, die entsprechenden Leistungen weiter in Anspruch zu nehmen. fire-consult GmbH & Co. KG hat das Recht, jede (kostenlose oder kostenpflichtige) Internet Leistung fristlos zu kündigen, wenn die Kunden gegen die Rechtsordnung, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen. Für direkte oder indirekte Schäden, welche im Zusammenhang mit der Beendigung einer Internet Leistung entstehen, übernimmt fire-consult GmbH & Co. KG keine Haftung.


Stand: Juli 2009 / fire-consult GmbH & Co. KG

 

PDF der AGB´s